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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen & Fernabsatzgesetz
Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Bestandteil des zwischen uns (im folgenden Verkäufer) und unserem Kunden geschlossenen Kauf- bzw. Reparatur Vertrages. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
I. Verkaufsbedingungen
Sämtliche Angebote von Fernsehfritz Bild & Ton Wolfgang Rixen im Internet oder via Telefon, eMail oder Fax stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Fernsehfritz Wofgang Rixen Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per eMail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages ab.
Fernsehfritz Wofgang Rixen ist berechtigt, dieses Angebot durch Lieferung mit Rechnungsstellung oder in Form einer Mitteilung in Briefform (Postweg) anzunehmen. Ansonsten gilt das Angebot als abgelehnt.
Die Firma Fernsehfritz Wofgang Rixen ist berechtigt, den Auftrag an einen anderen Händler oder Firma zur Durchführung weiterzuleiten, wobei der Auftrag zu gleichen Bedingungen durchgeführt wird.
1. Eigentumsvorbehalt
1.1 Der Verkäufer behält sich an allen von ihm verkauften Gegenständen das Eigentum vor, bis der Kunde den Kaufpreis für die gelieferten Gegenstände vollständig bezahlt hat.
2. Gewährleistung
2.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Neugeräte beträgt 6 Monate. Die Gewährleistung erfolgt im Regelfalle durch Nachbesserung. Die Gewährleistung beginnt am Tag der Übergabe der Ware an den Kunden. Für den darauffolgenden Zeitraum bis zu 24 Monaten nach Kaufdatum gelten die Garantie-/ bzw. Gewährleistungsbedingungen des Herstellers.
2.2 Zum Beweis der Herkunft der Ware muss die Rechnung und ggf. die Garantieurkunde vorgelegt werden.
2.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an dem Kaufgegenstand, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt insbesondere für:
· Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden;
· Schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen;
· Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse;
· nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen;
· Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag;
· Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile.
2.4 Ein Anspruch auf Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel durch einen Eingriff in das Gerät durch den Kunden oder einen Dritten verursacht worden ist.
4. Rücktritt
4.1 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare störende Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, dem Verkäufer die Lieferung des Verkaufsgegenstands oder sonstige Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Insbesondere gilt dies bei technischen Störungen oder Datenbankfehlern, die zu fehlerhaften Darstellungen im Internet führen könnten. Ebenso kann der Verkäufer vom Vertrag vor Lieferung zurücktreten, falls ein kalkulatorischer Irrtum aufgetreten ist (Angebotsirrtum).
2 Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
· im Rahmen des Fernabsatzgesetzes (siehe unten);
· nach 3-malig erfolgloser Reparatur (ersatzweise nach mehr als 8 Wochen Gesamtreparaturdauer) während der 6-monatigen Garantiezeit, sofern die Werkstatt der Fa. Fernsehfritz Bild & Ton Wolfgang Rixen in Anspruch genommen wurde.
3.Wenn ein Vertragspartner vom Vertrag zurücktritt, sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die empfangenen Leistungen einander zurückzugewähren. Eine entstandene Wertminderung ist zu berücksichtigen.
5. Teillieferung
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
6. Die im Internetshop aufgeführten Preise gelten bei Bestellung per Internet. Sämtliche angegebenen Preise beinhalten die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültige Mehrwertsteuer.
3. Gewährleistung
3.1 Die Gewährleistungsdauer für kostenpflichtige Reparaturarbeiten beträgt sechs Monate. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf ausgeführte Reparaturarbeiten und das dabei eingebaute Material. Die für das Gerät ausgelobte Garantiezeit verlängert sich nicht durch die Durchführung einer zwischenzeitlichen Reparatur. Sollte der Hersteller erloschen sein oder der Garantieanspruch aus anderen Gründen nicht oder nicht mehr durchsetzbar sein oder abgelehnt werden, so steht die Firma Fernsehfritz Bild & Ton Wolfgang Rixen nicht dafür ein. Wird ein Garantieanspruch strittig, so kann dieser nur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf mit der Firma Fernsehfritz Bild & Ton Wolfgang Rixen streitig gemacht werden. Danach hat der Kunde im Streitfall sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen und stellt die Firma v Fernsehfritz Bild & Ton Wolfgang Rixen von jeglichen Haftungs- und sonstigen Ansprüchen frei, auch von der Besorgung des Streites nebst Schriftverkehr.
3.2 LCD-Monitore
Flachdisplay-, Projektor und Notebook-Pixelausfälle Pixelausfälle gelten nur insofern als Reklamationsgrund bzw. Garantiefall, sofern die Ausfallanzahl der Pixel den vom Hersteller angegebenen und als Reparatur-/Garantiefall anerkannten Toleranzbereich überschreitet (derzeit je nach Hersteller 7-20 Pixel). Dies gilt auch für bereits beim Kauf oder kurz darauf auftretende Pixelausfälle.
3.3. Rücktrittsrecht des Verkäufers im Garantiereklamationsfall
In einzelnen Fällen kann es für die Fernsehfritz Bild & Ton Wolfgang Rixen nicht möglich oder unverhältnismäßig sein, eine Reparatur durchzuführen. Beispielsweise, wenn der Hersteller des Produktes erloschen oder der Kaufpreis verhältnismäßig gering ist, der Fehler wahrscheinlich auch nach durchgeführter Reparatur wiederholt auftreten könnte oder die Verkäufer-Käufer-Beziehung nachhaltig gestört ist. Der Käufer räumt daher dem Verkäufer im Reklamationsfall ein Kaufrücktrittsrecht ein. Dieses wird durch Rückerstattung des Kaufpreises durchgeführt. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Reparatur des erworbenen Gerätes besteht nicht. Dies gilt auch bei Kombinationskäufen, beispielsweise PCs (Komponenten und Komplettsysteme), HiFi- und Auto-HiFi-Geräten. Die Rückerstattungssumme errechnet sich aus den zum Kaufzeitpunkt geltenden Einzelpreisen abzüglich des möglicherweise gewährten Paketrabattes.
3.4 Wegekosten / Bringschuld des Kunden im (Garantie-) Reparaturfall
Nachträglich erforderliche Einstell- oder Anschlussarbeiten werden in jedem Falle berechnet, ebenso die auftretenden Fahrtkosten. Auch im Garantiefalle ist der Käufer mit dem Gerät jeder Größen- und Preisklasse in der Bringschuld. Er hat das Gerät kostenfrei der Fernsehfritz Bild & Ton Wolfgang Rixen anzuliefern und kostenfrei wieder abzuholen. Wünscht der Kunde die Erledigung dieser Arbeiten durch Fernsehfritz Bild & Ton Wolfgang Rixen, so werden sie dem Kunden berechnet. Diese Regelung gilt nicht, sofern der Hersteller die Kosten für diese Arbeiten oder (wie bei den meisten Elektrogroßgeräten) den gesamten Service übernimmt. Wir behalten uns generell vor, für Ersatzgeräte eine Kaution zu verlangen, sowie auch im Garantiefalle eine Leihgebühr zu berechnen.
4. Aufbewahrung
4.1 Die Aushändigung des Reparaturgegenstandes erfolgt gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Abholscheines oder durch Zusendung an den Kunden.
4.2 Werden bei fehlgeschlagener Auslieferung reparierte Gegenstände nicht innerhalb von vier Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, kann der Verkäufer vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Entgelt für die Verwahrung verlangen.
5. Pfandrechte des Verkäufers
5.1 Der Verkäufer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den reparierten Sachen des Kunden, die zum Zweck der Reparatur in seinen Besitz gelangt sind.
5.2 Holt der Kunde die Geräte nicht spätestens drei Monate, nachdem er die Abholaufforderung erhalten hat, beim Verkäufer ab, haftet der Verkäufer nicht mehr für leicht fahrlässige Beschädigung oder Vernichtung des Reparaturgegenstandes. Dem Kunden ist einen Monat vor Ablauf dieser Frist eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Verkäufer ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern; ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
5.3 Schadenersatz ist ausgeschlossen
Der Käufer stellt die Firma Fernsehfritz Bild & Ton Wolfgang Rixen grundsätzlich von jeglichem Schadenersatz frei (beispielsweise Nutzungsausfall, Datenverlust, Wegekosten, Inanspruchnahme von Fremd-Leistungen, nicht durchsetzbare Garantieleistungen nach Ablauf der 6-monatigen gesetzlichen Garantie durch Ablehnung oder bei erloschenem Hersteller/Importeur).
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1.Preise gelten stets ab Betriebssitz des Verkäufers. Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung hat der Kunde zu tragen, soweit nicht eine abweichende Vereinbarung geschlossen wurde.
2. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Verkäufer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
3. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Verkäufer den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zu ersetzen.
IV. 14 Tage Widerrufsrecht des Käufers / Fernabsatzgesetz
Dieses Geschäft fällt unter das Fernabsatzgesetz. Nach diesem hat der Käufer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Zustellung, wonach der Preis (siehe unten) nach erfolgter Rücksendung erstattet wird. Eine Erstattung vor erfolgter Rücksendung sowie Vorab-Ersatzlieferungen sind nicht möglich. Der Widerruf ist schriftlich an u. g. Adresse zu richten. Es gilt das Datum des Poststempels. Nach Widerruf ist die Ware zur jederzeitigen Abholung im transportfähigen Zustand in der mitgelieferten Verpackung bereitzuhalten. Im Falle des Widerrufs ist fristgerecht telefonisch oder per Fax die Abholung anzumelden. Für eigenmächtig rückgesandte Ware trägt der Käufer das Transportrisiko. Unfrei-Sendungen werden nicht angenommen. Der Käufer ist während dieser Zeit vollständig für das Gerät verantwortlich. Dem Gerät zugefügte Wertminderungen, eine vom Verkäufer festzulegende Nutzungsgebühr, sowie die tatsächlichen Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten (Hinweg), die Ihren Versandkostenanteil übersteigen, werden vom Rückerstattungsbetrag abgezogen. Transportschäden müssen innerhalb 24 Stunden bei der Post oder dem Spediteur reklamiert werden. Im Falle von Lieferungs-Reklamationen oder Transportschäden ist die vollständige Verpackung samt Innenverpackung, Folierung und ggf. Umreifungsbändern zwecks Beweissicherung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei nicht fristgerechter Reklamation oder nicht mehr vorhandener Verpackung trägt der Kunde das Risiko, das der Versicherer die Schadenregulierung ablehnt.
V. Gerichtsstand
Hat der Käufer keinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand Koblenz.
Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrer Bedingungen NICHT ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Fernsehfritz Bild & Ton
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Mobil 0170 7128390
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